Rezessionsbekämpfung ohne Ursachenanalyse aussichtslos

Das monatelange Gerede von einer „Winterrezession“, einer „technischen“ oder „milden“ Rezession in Deutschland, die im Laufe des Jahres überwunden werde, hat ein Ende gefunden. Inzwischen sind die Indikatoren zu erdrückend und die Kritik aus dem Arbeitgeberlager zu laut, als dass sich der Abwärtstrend der deutschen Wirtschaft von den für die Wirtschaftspolitik Verantwortlichen und den Medien noch beschönigen ließe.

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Das Mindestlohn-Debakel

Die Pressekonferenz der Mindestlohnkommission am 26. Juni 2023 hat einen tiefen Einblick in die Misere ermöglicht, in der sich die Arbeitnehmervertreter in diesem Gremium befinden. Der Beschluss über die Erhöhung des Mindestlohns wurde zum ersten Mal seit Bestehen der Kommission nicht einstimmig getroffen. Die drei Gewerkschaftsvertreter wurden von den drei Arbeitgebervertretern zusammen mit der Kommissionsvorsitzenden überstimmt, nachdem man sich in einer über zwölfstündigen Sitzung bis in die frühen Morgenstunden nicht hatte einigen können.

Zum Beschluss der Mindestlohnkommission habe ich am Donnerstag auf telepolis.de bereits einen Beitrag veröffentlicht, der jetzt auch auf dieser Seite verfügbar ist. In diesem neuen Beitrag geht es um eine ausführlichere Betrachtung, wie es zu diesem desaströsen Ergebnis kommen konnte.

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Mindestlohn: Warum die Erhöhung im Cent-Bereich die Gesellschaft spaltet

Dieser Artikel ist am Donnerstag, den 29.6.2023 bei Telepolis erschienen.

Der gesetzliche Mindestlohn soll ab 2024 um 41 Cent steigen. Das hat die Mehrheit der Mindestlohn-Kommission am Montag gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter beschlossen. Die Lohnuntergrenze steigt damit auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde. Ein Jahr später soll sie dann auf 12,82 steigen. Das sind 3,4 Prozent bzw. 3,3 Prozent mehr gegenüber dem jeweiligen Vorjahreswert.

Für alle, die im Niedriglohnbereich arbeiten, ist diese minimale Erhöhung eine bittere Nachricht. Denn mindestens die Hälfte dieser Erwerbstätigen, schätzungsweise vier Millionen, sind nicht durch Tarifverträge abgesichert.

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Der Mindestlohn – Lackmustest für die Gewerkschaften

In meiner Serie zum Streit über die deutschen Leistungsbilanzüberschüsse bin ich im vorigen Beitrag darauf eingegangen, dass die Klagen der deutschen Industrie über im internationalen Vergleich „zu hohe“ Löhne im Verarbeitenden Gewerbe Deutschlands unberechtigt sind und keinesfalls als Argument taugen, das deutsche Lohndumping als Ursache für die deutschen Leistungsbilanzüberschüsse zu widerlegen. In diesem Zusammenhang hatte ich versprochen, die Rolle der IG Metall noch einmal näher zu beleuchten.

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Ein weiteres Kapitel zum Märchen „Mindestlohn schadet Beschäftigung“

In dem Beitrag „Eine dringende Frage an neoklassisch ausgebildete Ökonomen“ ging es um die Erklärung, warum die Drohung haltlos ist, Millionen Arbeitsplätze entfielen bei Einführung eines gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro mangels hinreichender Produktivität der Arbeitskräfte. Dazu schreibt uns Thomas Diener, einer unserer Leser, dem wir dafür danken, folgendes:

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Talkshow zu „Hungerlohn am Fließband“

Ein Reporter heuert „under cover“ bei einer Leiharbeitsfirma an. Die leiht ihn einer Speditionsfirma aus. Diese Speditionsfirma lässt den Mann im Rahmen eines Werkvertrags bei einem bekannten Autokonzern arbeiten. Dort geht der Mann einer Beschäftigung nach, die identisch ist mit der von Mitarbeitern der Stammbelegschaft des Konzerns, mit denen er Hand in Hand arbeitet. Mit dem Unterschied, dass er nur ein Drittel dessen verdient, was die „Kollegen“ bekommen. Von den so netto erzielten 990 Euro kann er selbst nicht, geschweige denn seine Familie leben, weshalb ihm laut Jobcenter ein staatlicher Zuschuss von mehr als 1500 Euro zusteht.

So weit, so schlecht. In der an den Film des SWR in der ARD (13. Mai 2013 um 20.15 Uhr) anschließenden Talkshow unterhalten sich fünf Gäste mit dem Moderator über diesen Skandal, wobei der Vertreter der Arbeitgeberseite und ein FDP-Mitglied den geschilderten Sachverhalt als missbräuchlichen Einzelfall einstufen und die übrigen Teilnehmer der Runde mit Fragen nach gering bezahlten Werkverträgen in ihren Bereichen (Rundfunk, Kirche, Lehrer in NRW, Gewerkschaften) in die Enge zu treiben versuchen. Der Vorsitzende des Rates der EKD, Nikolaus Schneider, angesprochen auf Stundenlöhne von 5,99 Euro in einem evangelischen Krankenhaus, schildert den Druck, unter dem kirchliche Träger von Sozialeinrichtungen stehen, so: Diesen Einrichtungen diktiere der Markt für Pflegedienstleistungen die Preise und daraus ergebe sich das Dilemma: Man wolle die eigenen Angestellten anständig bezahlen. Aber man müsse, obwohl man nicht einmal gewinnorientiert arbeite, sondern mit einer schwarzen Null zufrieden sei, mit dem Markt mithalten, wenn man nicht als Anbieter pleite gehen und aus dem Markt ausscheiden wolle. Was also tun?

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Kampagne gegen den Mindestlohn

Da ist er wieder: der Aufstand der Mainstream-Ökonomen gegen einen Mindestlohn, der im Rahmen unserer Gesellschaft als menschenwürdig bezeichnet werden kann. Dieses Mal geäußert von dem Vorsitzenden des Sachverständigenrats, dem Wirtschaftsweisen Christoph Schmidt („8,50 Euro ist entschieden zu hoch“). Erschienen ist der Text in Bild am Sonntag, deren Leser mit der simplen und falschen Argumentation „Jeder Arbeitsplatz muss sich wirtschaftlich tragen, sonst fällt er weg“ konfrontiert werden. Obendrein zu einem Zeitpunkt, zu dem sich abzeichnet, dass alle Parteien außer der FDP im Bundestagswahlkampf mit der Befürwortung eines Mindestlohns zu punkten versuchen werden.

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