„Nicht-preisliche“ Wettbewerbsfähigkeit – eine entlastende Begründung für Handelsüberschüsse?

Heute soll es in dieser Serie (bisher sind erschienen Teil 1 und Teil 2) über die Argumente der Verteidiger deutscher Leistungsbilanzüberschüsse um die „nicht-preisliche“ Wettbewerbsfähigkeit deutscher Produkte gehen. Das Argument lautet so: Deutsche Produkte verkaufen sich auf den Weltmärkten in erster Linie oder zumindest auch deshalb so gut, weil ihre „nicht-preisliche“ Wettbewerbsfähigkeit, etwa ihre Qualität, aber auch die Produktpalette an sich, so überragend ist, und nicht hauptsächlich deshalb, weil sie so billig oder gar zu billig angeboten würden. (Wir hatten dieses Thema am Rande eines anderen Artikels Anfang November und Ende Juli bereits gestreift.)

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