Dieser Artikel ist am Donnerstag, den 29.6.2023 bei Telepolis erschienen.
Der gesetzliche Mindestlohn soll ab 2024 um 41 Cent steigen. Das hat die Mehrheit der Mindestlohn-Kommission am Montag gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter beschlossen. Die Lohnuntergrenze steigt damit auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde. Ein Jahr später soll sie dann auf 12,82 steigen. Das sind 3,4 Prozent bzw. 3,3 Prozent mehr gegenüber dem jeweiligen Vorjahreswert.
Für alle, die im Niedriglohnbereich arbeiten, ist diese minimale Erhöhung eine bittere Nachricht. Denn mindestens die Hälfte dieser Erwerbstätigen, schätzungsweise vier Millionen, sind nicht durch Tarifverträge abgesichert.
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