Talkshow zu „Hungerlohn am Fließband“

Ein Reporter heuert „under cover“ bei einer Leiharbeitsfirma an. Die leiht ihn einer Speditionsfirma aus. Diese Speditionsfirma lässt den Mann im Rahmen eines Werkvertrags bei einem bekannten Autokonzern arbeiten. Dort geht der Mann einer Beschäftigung nach, die identisch ist mit der von Mitarbeitern der Stammbelegschaft des Konzerns, mit denen er Hand in Hand arbeitet. Mit dem Unterschied, dass er nur ein Drittel dessen verdient, was die „Kollegen“ bekommen. Von den so netto erzielten 990 Euro kann er selbst nicht, geschweige denn seine Familie leben, weshalb ihm laut Jobcenter ein staatlicher Zuschuss von mehr als 1500 Euro zusteht.

So weit, so schlecht. In der an den Film des SWR in der ARD (13. Mai 2013 um 20.15 Uhr) anschließenden Talkshow unterhalten sich fünf Gäste mit dem Moderator über diesen Skandal, wobei der Vertreter der Arbeitgeberseite und ein FDP-Mitglied den geschilderten Sachverhalt als missbräuchlichen Einzelfall einstufen und die übrigen Teilnehmer der Runde mit Fragen nach gering bezahlten Werkverträgen in ihren Bereichen (Rundfunk, Kirche, Lehrer in NRW, Gewerkschaften) in die Enge zu treiben versuchen. Der Vorsitzende des Rates der EKD, Nikolaus Schneider, angesprochen auf Stundenlöhne von 5,99 Euro in einem evangelischen Krankenhaus, schildert den Druck, unter dem kirchliche Träger von Sozialeinrichtungen stehen, so: Diesen Einrichtungen diktiere der Markt für Pflegedienstleistungen die Preise und daraus ergebe sich das Dilemma: Man wolle die eigenen Angestellten anständig bezahlen. Aber man müsse, obwohl man nicht einmal gewinnorientiert arbeite, sondern mit einer schwarzen Null zufrieden sei, mit dem Markt mithalten, wenn man nicht als Anbieter pleite gehen und aus dem Markt ausscheiden wolle. Was also tun?

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