Schon länger steht die Fortsetzung der Serie aus, die ich über die Argumente des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Verteidigung der deutschen Leistungsbilanzüberschüsse schreibe (hier die bisher dazu veröffentlichten Beiträge: Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 4a, Teil 4b und Teil 5). Am Rande: Der Link zu dem Papier des Ministeriums über dessen Webseite, den ich ursprünglich angegeben
hatte, funktioniert inzwischen nicht mehr. Vielleicht ist andernorts aufgefallen, dass die Schwächen des besagten Papiers gar zu offensichtlich sind, so dass man es lieber nicht mehr zugänglich halten wollte? Wie dem auch sei, da die in ihm angeführten Argumente in der Öffentlichkeit eine Rolle spielen, setze ich mich dennoch weiterhin damit auseinander. (Wer das Papier noch einmal im Original lesen will, wird hier fündig.) Nun also der nächste Teil der Serie, der sich mit dem nach meiner
Aufzählung sechsten Argument des BMWi auseinandersetzt, das folgendermaßen lautet: