Teil I dieses Beitrags endete mit dem Argument der BGE-Befürworter, die meisten Menschen nützten die Gesellschaft nicht egoistisch aus, sie leisteten nämlich oft (bislang unbezahlte und wenig anerkannte) Nicht-Erwerbsarbeit und seien sehr wohl zur Erwerbsarbeit bereit, wenn sie denn welche fänden. Hier nun die Fortsetzung des Beitrags.