Das bedingungslose Grundeinkommen – Teil II: Logik ist nicht durch guten Willen ersetzbar

Teil I dieses Beitrags endete mit dem Argument der BGE-Befürworter, die meisten Menschen nützten die Gesellschaft nicht egoistisch aus, sie leisteten nämlich oft (bislang unbezahlte und wenig anerkannte) Nicht-Erwerbsarbeit und seien sehr wohl zur Erwerbsarbeit bereit, wenn sie denn welche fänden. Hier nun die Fortsetzung des Beitrags.

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