An das Bundesverfassungsgericht: Es gibt kein richtiges Recht innerhalb einer falschen ökonomischen Diagnose

Wenn ein Rettungssanitäter einen Rettungswagen steuert und dabei Geschwindigkeitsvorschriften missachtet, wird man ihn deswegen weder anzeigen noch gar verurteilen, ohne nach dem Grund seines überhöhten Fahrtempos zu fragen. Handelt der Fahrer so, weil er zu einem Unfallort mit Bewusstlosen gerufen worden ist, und verhält er sich auf der Fahrt so verantwortungsbewusst wie möglich, d.h. gefährdet er keine Dritten, wird die Verletzung der Verkehrsvorschriften nicht nur hingenommen, sondern sogar als notwendig angesehen. Denn es geht um das in diesem Fall gegenüber allgemeinen Verkehrsvorschriften schwerer wiegende wohlverstandene Interesse der Bewusstlosen, möglichst rasch Hilfe zu bekommen. Werden Dritte gefährdet, wird immer noch eine Abwägung der Umstände vorgenommen werden, bevor der Sanitäter angeklagt oder gar als schuldig bezeichnet würde. Außerdem wäre die Frage zu klären, ob die gefährdeten Dritten den Rettungswagen nicht etwa behindert haben, z.B. trotz Martinshorn nicht rechtzeitig an den Rand der Fahrbahn ausgewichen sind und insofern eine Mitschuld tragen. Kurzum, immer muss man sich ein umfassendes Bild der konkreten Situation machen, bevor man sie beurteilen kann. Nur den Verstoß gegen ein Gesetz festzustellen, reicht zur Urteilsfindung nicht aus.

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